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07.07.2009 18:22:49
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Kompaktsignal
Zg 2
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Summary

Schlusssignal Kennzeichnung des Zugschlusses

Tageszeichen Am letzten Fahrzeug eine viereckige rot-weisse Tafel oder zwei viereckige rot-weisse Tafeln oder das Nachtzeichen des Signals.

Nachtzeichen Am letzten Fahrzeug ein rotes Licht oder zwei rote Lichter oder eine rückstrahlende Tafel des Tageszeichens oder zwei rückstrahlende Tafeln des Tageszeichens.

Das Nachtzeichen mit rotem Licht darf blinken.

Das Schlusssignal braucht nur von hinten sichtbar zu sein.

Bei Verwendung von zwei Zeichen müssen diese in gleicher Höhe stehen.

Wenn ein elektrisches Schlusssignal eingeschaltet werden kann, dürfen andere Zeichen nicht verwendet werden.

Eine Tafel oder ein Licht dürfen führen

  1. Güterzüge, jedoch nicht auf den Strecken der Eisenbahnen des Bundes,
  2. Lokomotivzüge (auch einzeln fahrende Lokomotiven),
  3. die Lokomotive am Schluss eines nachgeschobenen Zuges,
  4. Arbeitszüge,
  5. andere Züge, wenn es in den Örtlichen Richtlinien zur DS 408 (Fahrdienstvorschrift) bestimmt ist,
  6. Nebenfahrzeuge.

Das Signal ist an der Rückseite des letzten Fahrzeugs möglichst rechts anzubringen.

Auf Strecken mit Tunneln sind die Nachtzeichen auch bei Tage zu führen.

Bei nachgeschobenen Zügen trägt das letzte Fahrzeug vor dem Schiebetriebfahrzeug das Schlusssignal, wenn das Schiebetriebfahrzeug nicht mit dem Zug gekuppelt ist.

Das nicht mit dem Zug gekuppelte Schiebetriebfahrzeug selbst - bei zweien das hintere - trägt auch das Schlusssignal.

siehe Signale und deren Bedeutung

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